
Zur Begründung sagte Kumbartzky: „Die derzeit vorliegenden Beschlüsse der Landesregierung reichen bei weitem nicht aus, um unsere Bedenken zu zerstreuen. Wir bleiben dabei: Zwangsfusionen von Kreisen darf es nicht geben. Der Gesetzgeber darf unserer Meinung nach keine Gebietsänderungen gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vornehmen. Die Kreisordnung muss dahin gehend geändert werden.
Der Ministerpräsident und CDU-Landesvorsitzende Peter Harry Carstensen hat auf einer Veranstaltung seiner Partei in Meldorf die Beschlüsse der Regierung neu interpretiert. Bis dahin waren wir davon ausgegangen, dass nur noch sehr wenige Kreise von Zwangsfusionen betroffen sein werden. Dann hätte ein Volksbegehren kaum Chancen gehabt. Aber die neuen Darstellungen des Ministerpräsidenten führen unserer Meinung nach dazu, dass nun wieder mehr Kreise im Land von Zwangsfusionen bedroht sind als bisher angenommen – beispielsweise das Herzogtum Lauenburg. Ich sehe daher für ein Volksbegehren sehr gute Erfolgsaussichten."
Der Landtag muss nun innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Volksbegehrens entscheiden. Danach wird der Landtagspräsident Anfang und Ende der Frist bekannt geben, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden kann. Die Eintragungsfrist beginnt vier bis acht Wochen später, also frühestens Ende März, und beträgt sechs Monate.
Sollten sich innerhalb von sechs Monaten fünf Prozent der wahlberechtigten Schleswig-Holsteiner dem Vorschlag der Initiative anschließen, würde es zum Volksentscheid kommen
Oliver Kumbartzky
Download:
Die Pressemitteilung als Download
Diskussion:
Diskutieren Sie im Kreisreformforum über dieses Thema