Kabinett stellt weiteren Weg für Verwaltungsstruktur-Reform vor
- Kiel – Mit einer entschärften Version ihrer Leitlinien hat die Kieler Landesregierung gestern den weiteren Weg für eine Verwaltungsstruktur- und Funktionalreform – salopp besser bekannt als Kreisreform – in Schleswig-Holstein vorgezeichnet.
Von Dieter Höfer
„Das Ziel sind leistungsfähige und kostengünstige Strukturen – die Frage der Kreisgrenzen ist zweitrangig“, erklärte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) bei der Vorstellung des Reform-Fahrplanes im Kieler Landeshaus.
„Wir behalten unser Ziel einer wirtschaftlicheren Verwaltung fest im Auge, lassen aber verschiedene Wege dorthin zu“, sagte Innenminister Lothar Hay (SPD).
Wie bereits bekannt, müssen Kreise und kreisfreie Städte zukünftig mindestens 180 000 bis 200 000 Einwohner haben. Diese Verpflichtung entfällt, wenn dadurch eine Fläche von mehr als 2500 Quadratkilometern entsteht.
Kreise und kreisfreie Städte können Fusionen vermeiden, wenn sie bis 2012 nachweisen, dass sie die gleichen Einsparungen durch Kooperationen erzielen. Neu ist in den Leitlinien, dass diese Effizienz-Renditen auch nach 2012 realisiert werden dürfen. Laut bisherigen Leitlinien mussten die Einspar-Effekte zu dem Zeitpunkt bereits erzielt worden sein. Das ist ein Vorteil für Kreise wie Dithmarschen, die ihre Selbstständigkeit erhalten wollen. Doch ein Wermutstropfen bleibt. Schon vor 2005 hat Dithmarschen durch kreisübergreifende Kooperationen Geld gespart. Unsicher ist, ob dieses Sparvolumen berücksichtigt wird. „Das kann ich nicht sagen“, antwortete Carstensen auf eine entsprechende Frage. Grundsätzlich aber dürfe „nicht bestraft werden, wer Kooperationen eingegangen ist“. Eine eindeutige Regelung dieses Punktes fehlt jedoch in den Leitlinien.