Hintergründe zum Rückzug des Antrages - Donnerstag 28.Februar.2008
Hintergründe zum Rückzug des Antrages
Volksbegehren gegen Zwangsfusionen von Kreisen zurückgezogen
Die Volksinitiative gegen Zwangsfusionen von Kreisen hat ihren Antrag auf ein Volksbegehren zurückgezogen. An diesem Freitag (29. Februar 200 hätte der Kieler Landtag über die Zulässigkeit des Volksbegehrens entscheiden sollen. Der Rechtsausschuss hatte diese bereits bestätigt.
Die Erstunterzeichner der Volksinitiative hatten sich am Mittwoch mit Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und Innenminister Lothar Hay (SPD) getroffen. Die beiden Regierungsvertreter präzisierten den Initiatoren in Kiel ihre Vorstellungen der geplanten Verwaltungsstrukturreform. Dithmarschens CDU-Kreisvorsitzender Timm Hollmann, der zu den Erstunterzeichnern gehört, sagte nach dem Treffen: „Das Thema Zwangsfusion stellt sich zurzeit nicht“. Auch die kleinen Kreise Schleswig-Holsteins hätten offensichtlich realistische Chancen, ihre Selbstständigkeit durch eigene Sparmaßnahmen zu erhalten. Das Volksbegehren sei daher entbehrlich.
Im November 2006 war in Dithmarschen die „Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung“ gegründet worden. In nur sechs Wochen unterstützten fast 33.000 Schleswig- Holsteiner die Initiative. Der Landtag lehnte die von ihr geforderte Änderung der Kreisordnung ab, neben den Dithmarscher Abgeordneten unterstützten nur FDP und SSW die Initiative. Anschließend beantragte diese das Volksbegehren.
Hintergrund
Über das Gespräch von Vertretern der "Volksinitiative gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung" und Vertretern der Landesregierung am 27. Februar 2008 in der Kieler Staatskanzlei
An dem Gespräch teilgenommen haben: Ministerpräsident Carstensen, Innenminister Hay, Regierungssprecher Hauck sowie die Vertrauenspersonen der Volksinitiative Oliver Kumbartzky, Timm Hollmann, Angelika Hansen-Siebels, Volker Schuster und Michael Behrendt.
Beginn: 16.10 Uhr
Der Ministerpräsident begrüßt die Gäste und erläutert nochmals die modifizierte Auffassung der Landesregierung zur weiteren Vorgehensweise in Sachen Verwaltungsstrukturreform. Er bringt dabei unmissverständlich zum Ausdruck, dass es ihm nicht um Fusionen geht, sondern um die Erreichung höchstmöglicherEinsparungen im Verwaltungsbereich, die auch durch Zusammenarbeit erreicht werden können.
Die Mitglieder der Volksinitiative sehen bei einigen Fragen noch Aufklärungsbedarf und erhalten hierzu vom Ministerpräsidenten und Innenminister übereinstimmend - sinngemäß zusammengefasst - folgende Präzisierung der Leitlinien:
Die Berechnung der Effizienzrendite erfolgt nicht durch Festlegung einer Gesamtsumme für den Kooperationsraum Dithmarschen/Steinburg/Pinneberg insgesamt, sondern sie wird festgelegt exakt für jeden einzelnen Kreis und ist auf die dort als realistisch angesehenen Möglichkeiten individuell abzustimmen. Erst aus den so konkret für jeden Kreis ermittelten Einsparmöglichkeiten errechnet sich die Zielvorgabe für den Kooperationsraum insgesamt.
Dieses beinhaltet den Vorteil, die Bemühungen jedes einzelnen Kreises isoliert bewerten zu können für den Fall, dass im Kooperationsraum das Gesamtziel nicht erreicht werden kann, weil sich ein oder mehrere Kooperationspartner verweigern. Für diesen Fall wird es keine Zwangsfusionen geben. Will ein Kreis mit einem anderen des Kooperationsraumes nicht zusammenarbeiten, und verhindert er insofern durch seine Verweigerung die Erreichung des in 2008 festgelegten Sparzieles, darf dieses nicht zu Lasten des kooperationswilligen Kreises gehen. Wenn also der Kreis Dithmarschen seine Verwaltungsstrukturen so optimiert, dass die für ihn errechneten Effizienzrenditen erzielt worden sind, dann droht ihm keine Zwangsfusion mit einem Nachbarkreis.
Die Berechnung der Effizienzrendite erfolgt nicht maßgebend durch den Prof. Hesse allein, sondern nur unter dessen Mitwirkung. Die Kreise werden unmittelbar dadurch beteiligt, dass örtliche Fachleute, insbesondere die Kämmerer, an der Ermittlung einer auch von der Verwaltung als realistisch angesehenen Effizienzrendite mitwirken. Kommen dabei der Gutachter der Landesregierung und die örtlichen Fachleute nicht zu einer Übereinstimmung bei der Festlegung einer realistischen Höhe der Effizienzrendite, soll ein neutraler weiterer Gutachter im Sinne eines Schiedsgutachtens die zu erzielende Effizienzrendite festlegen.